App-Kosten mit Quellen
Was kostet eine App in der Schweiz?
Was kostet eine App in der Schweiz? Schweizer Anbieter nennen für eine einfache App meist CHF 15’000 bis 60’000, für komplexe Plattformen über CHF 100’000. Ich bin Jeremy aus Horgen und baue Apps für Betriebe. Hier steht, woher diese Zahlen kommen, was laufend dazukommt und wie du den Preis tief hältst.
Vorweg: Alle Zahlen stammen aus Ratgebern von Anbietern, eine unabhängige Statistik fehlt.
Marktpreise
Kosten der App-Entwicklung in der Schweiz
Prototyp
Ein klar abgegrenzter erster Wurf beginnt bei vielen Anbietern bei rund CHF 10’000, einzelne starten tiefer.
Einfache App
CHF 15’000 bis 40’000 bei einer Agentur, bis CHF 60’000 bei einem Softwarehaus, CHF 25’000 bis 80’000 bei einer dritten Quelle.
Mittlere App
Mit Login, Datenbank und Schnittstellen CHF 40’000 bis 100’000.
Business-App
Mit mehr Logik rund CHF 60’000 bis 120’000.
Komplexe App oder Plattform
Ab CHF 100’000, einzelne Anbieter nennen über CHF 200’000.
Stundensatz
Ein App-Programmierer bei einer Agentur kostet CHF 150 bis 250 pro Stunde.
Die Preistreiber
Was den Preis bestimmt
Bildschirme und Rollen
Jede Ansicht muss gebaut und getestet werden. Haben Büro und Team verschiedene Rechte, wird es mehr.
Schnittstellen
Die Anbindung an Buchhaltung, Kalender oder Lager ist oft der grösste Posten.
Arbeit ohne Empfang
Speichern und späteres Senden ist deutlich aufwendiger als eine reine Online-Lösung.
Plattformen
Zwei eigene Apps für iPhone und Android kosten mehr als eine Web-App für alle Geräte.
Nach dem Start
Laufende Kosten einer App
Apple
Das Apple Developer Program kostet 99 US-Dollar im Jahr. Das Konto läuft auf dich, du bezahlst direkt an Apple.
Provision
Verkaufst du digitale Waren oder Dienste in der App, behält Apple 30 Prozent ein, im Small Business Program bis 1 Million US-Dollar Umsatz 15 Prozent. Verkauft die App nichts Digitales, fällt keine Provision an.
Server
Teilen mehrere Leute Daten, braucht es einen Server. Diesen Betrag kennst du bei mir vorher.
Pflege
Neue Fassungen von iOS und Browsern verlangen ab und zu Anpassungen. Anbieter rechnen dafür mit 5 bis 20 Prozent der Entwicklungskosten pro Jahr.
Tief halten
So bleiben die Kosten tief
Klein anfangen
Ich baue den kleinsten Umfang, der dir etwas bringt, und nicht alles auf einmal.
Web-App prüfen
Oft reicht sie, und sie kostet weniger. Das zeigt der Vergleich der beiden Wege.
Festpreis vereinbaren
Kommt später ein Wunsch dazu, kennst du den Aufpreis, bevor ich ihn baue.
Recht
Festpreis oder Aufwand: das Recht
Ist für ein Werk ein fester Preis vereinbart, muss der Unternehmer es dafür fertigstellen und darf grundsätzlich keine Erhöhung fordern, auch wenn er mehr Arbeit hatte (Art. 373 Abs. 1 OR). Ohne feste Abrede richtet sich der Preis nach dem Wert der Arbeit und den Aufwendungen (Art. 374 OR). Ob eine App-Entwicklung als Werkvertrag gilt, hängt vom Vertrag ab. Halte Preis und Umfang darum schriftlich fest.
Kurz nach dem Gesetzestext, keine Rechtsberatung.
Preis
Was eine App bei mir kostet
Festpreis und Zeitrahmen bekommst du nach dem ersten Gespräch, bevor ich anfange. Es kostet dich nichts und verpflichtet zu nichts. Code und Daten gehören dir. Die IT-Betreuung ist bei Apps nicht inklusive und kostet CHF 500 im Jahr.
Fragen
Fragen zu den App-Kosten
Warum ist eine App teurer als eine Website?
Eine App hat meist Login, Daten und Rollen, muss auf vielen Geräten laufen und nach jeder Änderung neu getestet werden. Darum steckt mehr Arbeit darin.
Wie lange dauert die Entwicklung?
Ein Schweizer Anbieter nennt für typische Projekte drei bis sechs Monate. Ein kleiner Umfang geht schneller. Den Zeitrahmen für deine App kennst du nach dem Gespräch.
Geht es auch günstiger?
Ja, mit kleinerem Umfang oder einer Web-App. Bei sehr tiefen Angeboten frag nach, was fehlt: Login, Datensicherung, Updates?
- Quellen: uftritt.ch: Was kostet eine App? (uftritt.ch)
- soxes.ch: Kosten App-Entwicklung (soxes.ch)
- edana.ch: Kosten mobiler Apps 2026 (edana.ch)
- devedis.ch: Was kostet eine App? (devedis.ch)
- Apple Developer: Programmleistungen und Gebühr
- Apple: Small Business Program
- Obligationenrecht (OR), Art. 373 und 374